Willkommen im Polizeistaat – Wie Polizisten manchmal drauf sind

Willkommen im Polizeistaat – Wie Polizisten manchmal drauf sind

Ja, manchmal frage ich mich ganz ehrlich, in welch einer Welt wir eigentlich leben. Das Folgende hat zwar mit dem Thema „Sicherheit in der Netzwelt“ nicht viel zu tun, aber ich wollte die Leser an dieser Sache teilhaben lassen, da mir gerade noch die Kinnlade auf der Tischplatte liegt und ich der Meinung bin, dass es durchaus ein Vorfall ist, den man mal in den Raum werfen kann.

Es ist die Nacht von Donnerstag auf Freitag – Ich sitze gerade alleine in den Geschäftsräumen hier in Erding, um an verschiedenen Projekten zu arbeiten und Zeit aufzuholen, die in den vergangenen Tagen verloren ging. Vorhin gegen 01:30 Uhr habe ich vom Schreibtisch aus durch die Schaufenster, einen Polizeiwagen gesehen, der mitten an der Kreuzung, auf der Straße stand. Vor dem Polizeiauto war ein anderer PKW und man konnte nicht erkennen, ob es ein Unfall war oder was genau passiert ist. In der Natur des Menschen liegt natürlich auch, dass man gerne erfährt, was in der unmittelbaren Umgebung passiert. Gerade wenn in der näheren Vergangenheit immer wieder von Einbruchserien und schweren Verbrechen berichtet wurde, wirft man doch ganz gerne ein Auge auf seine Umgebung.

Während ich am Tisch saß, hatte ich mein Smartphone in der Hand und wollte gerade eine Nachricht lesen, als mir – wie erwähnt – das Geschehen vor den Geschäftsräumen auffiel. Ich bin aufgestanden und vom Schreibtisch in Richtung Schaufenster gegangen, um einen kurzen Blick auf die Straße zu werfen. Dabei hielt ich mein Smartphone zunächst normal in der Hand und habe es am Fenster dann mit der Vorderseite kurz auf Brusthöhe gehalten, weil mich das Licht blendete (es war dunkel im Raum).

Wenn der Metzger nachts am Fenster klopft…

Ich stand also kurze Zeit am Fenster, habe mir die Sache angesehen, mich wieder weggedreht und wollte mich gerade wieder auf dem Weg zum Schreibtisch machen, als es plötzlich an der Tür klopfte. Vor der Tür stand ein Polizeibeamter und guckte grimmig durch die Scheibe. Ich ging zur Tür, öffnete sie und fragte den Beamten: „Kann ich Ihnen helfen?“

Der Polizist – ein relativ junger Kerl, zwei Köpfe größer als ich und sichtlich von einer extrem arroganten Art geprägt – pampte mich an: „Haben Sie uns gerade gefilmt?!“. Ich antwortete: „Nein, ich habe nur geguckt was los ist und wollte eigentlich gerade wieder an die Arbeit.“ Er pampte mich wieder an: „Sie hatten doch gerade Ihr Handy in der Hand, als Sie am Schaufenster standen!“ Ich antwortete: „Ja, ich habe auf dem Weg zum Fenster noch eine Nachricht fertig gelesen und das Handy dann auf Brusthöhe gehalten, weil mich das Licht blendete. Gefilmt habe ich aber nicht, wozu auch?“ Er markierte den Bullen: „Haben Sie Ihren Ausweis da? Den möchte ich sehen!“ Ich antwortete darauf: „Selbstverständlich habe ich meinen Ausweis hier. Einen Moment bitte, ich hole ihn kurz.“

Ich ging also los, um meinen Ausweis aus der Brieftasche zu holen. Auf dem Rückweg sah ich, dass er mit seinem Block in der Hand an der Tür stand und Notizen machte. Ich ging also zur Tür, hielt meinen Ausweis in der Hand und fragte den Beamten: „Was wird das nun? Wozu brauchen Sie meine Personalien?“. Er antwortete mir, dass er sich nun meine Personalien aufschreibt und das Ganze aufbewahren und kontrollieren möchte, da ich wohl gerade eine Straftat begangen habe. Ich stand in dem Moment erstmal nur dumm da und hielt ihm den Ausweis hin. Dann schüttelte ich den Kopf und fragte ihn, was denn nun verboten daran sei, aus dem Fenster auf die Straße zu schauen. Er behauptete daraufhin, dass ich die beiden Beamten bei einer Straßenkontrolle gefilmt habe und das gegen das Gesetz verstoßen würde.

Es ist also eine Straftat, einen Polizisten zu filmen – Ahaaa.

Ich antwortete dem Polizisten: „Ich habe nicht gefilmt, sondern lediglich aus dem Fenster gesehen. Das verstößt definitiv nicht gegen das Gesetz.“ Ich fragte ihn auch, ob das tatsächlich gegen das Gesetz – und vorallem gegen welches Gesetz – verstoßen würde, wenn man zwei Beamte in der Ausführung ihrer Arbeit – dem Polizeidienst – filmen würde. Ich persönlich wüsste nicht was dagegen spricht, einen öffentlichen Bereich zu filmen, während Beamte ihre Arbeit im behördlichen Dienst ausführen. Immerhin hätte man ja ohnehin keine Personen erkennen können – es war späte Nacht und komplett finster. Wenn ich mit dem Auge kaum etwas erkenne, dann würde es die Kamera sicherlich auch nicht. Aber wie erwähnt, habe ich nicht gefilmt. Mir war nur nie bewusst, dass das tatsächlich einen Straftat wäre, so wie es der Herr Polizist behauptete.

Er sagte mir dann: „Selbstverständlich ist es verboten, Polizisten bei der Arbeit zu filmen. Dabei ist es scheißegal, ob ich mich gerade im Dienst befinde und meine Arbeit ausführe oder privat dort stehe. Sie dürfen mich nicht filmen und ich habe die Rechte am eigenen Bild.“

Natürlich hat der Herr die Rechte am eigenen Bild. Aber selbst wenn ich das Ganze gefilmt hätte, wäre das – zumindest nach meiner Auffassung – nicht verboten. Wenn ich für mich persönlich und für private Zwecke, aus meinem Fenster heraus die Straße filme, während es dunkel ist und man keine Personen erkennen kann, dann wüsste ich nicht, was da gegen geltendes Recht oder seine persönlichen Rechte verstoßen würde.

Er schrieb sich also meine Personalien auf, wollte dann noch eine Telefonnummer von mir wissen und gab mir klar zu erkennen, dass er gerade nicht bereit sei, Unterhaltungen mit mir zu führen. Gerade in Bezug auf das Gesetz und meine Rechte, sowie seine Pflichten. Er fragte noch nach meinem Smartphone: „Haben Sie Ihr Handy gerade dabei?“. Ich antwortete: „Nein, das liegt hinten.“

Daraufhin forderte er mich auf, das Smartphone zu holen. Ich ging also los, um mein „Phablet“ vom Schreibtisch zu holen. Als ich wieder an der Tür war, habe ich gefragt, was er denn nun mit meinem Handy möchte. Es sei ja schließlich meine Privatsphäre, die keinen Menschen etwas angehen würde. Ich wiederholte erneut, dass ich keinerlei Video angefertigt habe und warf dann noch „Das ist jetzt nicht ihr Ernst oder?! So ein Aufstand, bloß weil ich aus dem Fenster gucke.“ in den Raum. Daraufhin sagte er: „Klar ist das mein Ernst! Wenn Sie kein Video gemacht haben, dann können Sie mir sicherlich die gespeicherten Galerien zeigen!“

„Entweder Sie zeigen mir die Daten auf Ihrem Smartphone oder ich beschlagname es uns schaue selbst!“

Ich fragte mich in dem Moment, ob der Kerl eigentlich noch alle Latten am Zaun hat und antwortete – noch in ganz normalem Umgangston und freundlich: „Nein, ich möchte Ihnen meine privaten Bilder nicht zeigen. Ich habe Sie nicht gefilmt und wüsste nicht, was Sie meine Privatsphäre angehen würde. Sie haben kein Recht, mein Handy zu durchsuchen!“ Er sagte daraufhin in einer sehr bösen Art und Weise: „Sie können es sich jetzt aussuchen! Entweder Sie zeigen mir die Daten auf Ihrem Handy oder ich beschlagnahme das Gerät und schaue selbst nach! Ich habe damit kein Problem!“

Ich war in dem Moment erstmal baff und mir wurde klar, dass der Herr Polizist gerade versucht, mit einer Erpressung in meine Privatsphäre einzudringen. Ich fragte mich, woher sich dieser Herr das Recht nimmt, wegen einem bloßen Verdacht, ohne jeglichen triftigen Grund, meine Rechte zu schänden. Da mir bewusst war, dass DAS nicht so einfach gehen würde, wollte ich seinen Dienstausweis sehen, um mir seinen Namen für eine spätere Beschwerde zu notieren. Schließlich ist es mein Recht zu erfahren, welcher Beamte mich oder mein Smartphone – ohne wirklichen Grund – durchsuchen möchte. Ich sagte zu dem Beamten: „Hätten Sie bitte kurz Ihren Ausweis für mich? Ich würde mir das gerne notieren.“ Als ich mich wegdrehte und kurz zum Schreibtisch gehen wollte, um mir dort einen Zettel und Stift zu holen, wurde seine Stimme lauter: „Meinen Ausweis wollen Sie? Ich brauche keinen Ausweis! Sehen Sie nicht, dass ich Uniform trage? Ich muss mich vor Ihnen nicht ausweisen!“

Ich zitiere hierzu einmal das PAG:

㤠6 Ausweispflicht des Polizeibeamten
Auf Verlangen des von einer Maßnahme Betroffenen hat der Polizeibeamte sich auszuweisen, soweit der Zweck der Maßnahme dadurch nicht beeinträchtigt wird.“

Ein Polizist braucht natürlich keinen Beschluss, um Räumlichkeiten zu betreten…

Ich bat ihn, kurz zu warten und ging durch den Geschäftsraum in Richtung Schreibtisch, als ich nur von ihm hörte „Ok! Also, dann machen wir das eben anders!“. Der Beamte drückte mit Schwung die Tür auf, betrat ohne meine Zustimmung die Geschäftsräume, lief mir hinterher und kam mir mit erhobener Stimme entgegen „Geben Sie mir sofort das Handy! Ich beschlagnahme es jetzt.“. Die Art, wie er in den Geschäftsraum stürmte und mir nach wollte, gefiel mir ganz und gar nicht. Ich konnte beim besten Willen nicht verstehen, warum der Herr in dieser Form mit mir redete oder besser gesagt – mich diktieren wollte. Ehrlich: Mich bringt normal nichts aus der Ruhe, aber in dem Moment wusste ich, dass es gleich eskalieren würde, wenn ich nicht auf mein Recht verzichten sollte. Genau in dem Moment, als ich spürte, dass er mich gleich vor meinem Rechner auf den Tisch knallen und mich fixieren möchte, um mir das Handy mit Gewalt aus der Hand zu reißen, wusste ich, dass ich nun schnell eine Lösung finden musste, um genau das zu verhindern.

Als er schon bei mir stand und mich greifen wollte, habe ich das Handy vor mich gehalten, zitternd (ja, in dem Moment verging mir der Spaß an der Nachtschicht) die Galerie geöffnet und ihm den Inhalt gezeigt. Selbstverständlich hat er einen ganz genauen Blick auf meine Daten geworfen. Ich fühlte mich in dem Moment ganz ehrlich, als wäre ich absolut „rechtslos“. Es war mir mehr als unangenehm, einer mir völlig fremden Person – die mich behandelt wie einen Kriminellen – meine privaten Bilder und Videos zu zeigen, wobei auch Aufnahmen von geschäftlichen Dingen darunter waren. Er hat nicht nur meine Privatsphäre verletzt, sondern auch die meiner Familie, meiner Partnerin, meines Sohnes, meiner Freunde und Geschäftspartner.

Und jetzt? Wo ist denn das Video, welches mich einer „Straftat“ überführt?

Ein Video das zeigt, wie zwei Beamte einen PKW kontrollieren, hat er allerdings nicht gefunden. Wie auch? Schließlich habe ich die Herrschaften nicht gefilmt. Wobei ich mir danach schon gedacht hatte, dass das eigentlich sinnvoll gewesen wäre – zumindest mit den Überwachungssystemen der Geschäftsräume.

Ich hätte einen Beamten auf Video gehabt, der sich ohne meine Erlaubnis und ohne jegliche Anordnung, Zutritt zu meinen Geschäftsräumen verschafft, mich „erpresst“, um dadurch ohne richterliche Anordnung an meine privaten Daten zu gelangen, sich mehrmals im Ton vergreift, seine Ausweispflicht missachtet und mir ohne Beweis eine – von ihm so definierte – Straftat unterstellt. Das wäre ein „Brüller“ für die BILD von morgen gewesen!

Sch… wie der Metzger!

Als er meine Daten gesichtet hatte, fragte ich ihn nochmal, warum er sich denn nicht ausgewiesen hätte. „Ich wollte ja nur Ihren Namen wissen, um mich später über die Rechtmäßigkeit Ihrer Aussagen in Ausführung Ihrer Arbeit zu erkundigen.“ Daraufhin sagte er mir in einer arroganten Art und Weise, wie ich sie bei einem Polizisten noch nie erlebt habe, seinen Nachnamen: „Schl… … Wie der Metzger! Schl… ist mein Name!“ Er fühle sich in dem Moment wohl wie der Chuck Norris unter den Polizisten. Seine Kollegin stand die ganze Zeit stumm mit dabei, leuchtete mit ihrer Taschenlampe herum. Es folgte noch eine kurze Unterhaltung, wobei ich bemerkte, dass die beiden Beamten es dann plötzlich doch eilig hatten, die Geschäftsräume zu verlassen. Ob es daran lag, dass sie die Kameras im Raum und das viele „High Tech“ am Schreibtisch gesehen hatten? Wer weiß…

Ich saß erst eine Zeit lang da und musste zunächst verarbeiten, was da gerade in wenigen Minuten alles passierte. Klar, wenn man nun den Beitrag hier liest, wird man sich denken „War doch nicht so schlimm…“, aber wer in der gleichen Lage ist und sich quasi einem „wilden“ Polizisten unterwerfen muss, der weiß dass das kein Spaß ist. Es ist echt unfassbar, wie sich Mitmenschen – einzig und alleine durch den Status „Polizist“ – zu Möchtegern-Diktatoren verwandeln. Bisher hatte ich nur sehr selten Kommunikationsprobleme mit den Herren in Grün. Gerade weil ich durch meinen Beruf und mein Engagement, relativ häufig Kontakt mit den „Freunden und Helfern“ habe und diese auch hier und da in Ermittlungen unterstütze, bin ich eigentlich einen anderen Umgang gewohnt. Was der „Metzger“ aber in dieser Nacht ablieferte, veränderte schlagartig mein Bild von unseren geschätzten Polizeibeamten.

Update 19.05.2014:

Da ich die Angelegenheit nicht einfach unter den Tisch kehren wollte und es – in meinen Augen – wichtig ist, dass der Beamte in Zukunft mehr über Recht und Unrecht nachdenkt, habe ich mich in der Zwischenzeit mit der „Antwort“ auf die Aktion beschäftigt. Durch ein Telefonat mit dem hiesigen Dienststellenleiter (PI Erding), konnte ich die Namen und Dienstgrade der Beamten herausfinden. Der „Metzger“ hielt es ja nicht für nötig, sich mir gegenüber auszuweisen (wie es eigentlich seine Pflicht gewesen wäre). Mein Gesprächspartner hat sehr nett und kompetent auf mein Anliegen reagiert. Er bat mich zwar – durch die Blume – nicht zu hart vorzugehen (zumindest habe ich es so wahrgenommen), aber er hatte auch volles Verständnis dafür, dass ich diese Sache nicht einfach so stehen lassen kann. Er gab mir Recht und bestätigte, dass das Vorgehen des Beamten nicht richtig und auch nicht mit dem Gesetz konform war. Selbst wenn ich gefilmt hätte, wäre dies nicht verboten gewesen.

Als ich den Namen des „Metzgers“ bekommen hatte, habe ich ein klein wenig recherchiert und bin dabei auf interessante Informationen gestoßen. So war der „Superbulle“ mit Sonderrechten und ganz eigener Interpretation von Gesetzen, offenbar ein Frischling im Dienst. Zumindest bei der genaueren Betrachtung des Profils bei „Xing“, kommt man schon ein wenig ins Grübeln. Aus der beruflichen Laufbahn dort kann man entnehmen, dass er 2006 noch ein Praktikum in der „Kommunalen Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur“ gemacht hatte, danach von 2007 bis 2009 Stabsdienstsoldat bei der Bundeswehr war und von 2009 bis 2012 eine Ausbildung zum „Fachinformatiker in der Anwendungsentwicklung“ abgeschlossen hatte. Zudem besucht er laut „Xing“ offenbar noch bis 2016 die Fachhochschule Köln. Also entweder habe ich einen riesigen Knick in meiner Optik und verfehle das Profilfoto, welches dazu noch perfekt zum Namen passt oder irgendetwas stinkt hier zum Himmel. Ein Fake-Profil? Ein Zwilling? Ein Klon? Oder ist es etwa ein älteres Profil, bei dem er noch nicht wusste, dass er kurze Zeit später die Schiene wechseln und auf Streife gehen wird? Ich bin mir zumindest sehr sicher, dass das auf dem Bild der Herr „Metzger“ mit der Lizenz zum Trollen ist. Um aber keine falschen Behauptungen aufzustellen, werde ich das Profil hier nicht verlinken. Nicht, dass es noch die ausgedehnten Persönlichkeitsrechte verletzt und zu einem nächtlichen SEK-Besuch führt, bei dem man mir mit Sturmgewehr die Hände von der Tastatur reißen würde.

Nun gut. Ob es nun das richtige Profil war oder nicht, der Herr nun Fachinformatiker ist oder im Ferienkurs zum Polizeiobermeister ausgebildet wurde: Fakt ist, dass der Herr POM „Metzger“ (ich nenne ihn bewusst Metzger) sich nicht an Vorschriften gehalten und dabei noch gegen MEINE Rechte gehandelt hat. Da ich das nicht lustig finde und auch nicht dulden muss, habe ich – wie erwähnt – die Personendaten zu den Beamten abgefragt. Mit den Informationen habe ich nun eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Polizeipräsidium München eingereicht, welche mir vor wenigen Tagen auch bestätigt und an die zuständige Stelle geleitet wurde. Das Polizeipräsidium hat aufgrund der darin befindlichen Vorwürfe – die strafrechtliche Relevanz haben – das Ganze auch an die Staatsanwaltschaft Landshut weitergeleitet. Dies wäre nicht unbedingt nötig gewesen, denn die Staatsanwaltschaft hat auch von mir persönlich Post erhalten. Darin eine mehrseitige Strafanzeige mit entsprechendem Strafantrag und Hinweisen zu den entsprechenden Paragraphen, sofern man diese nicht auf Anhieb finden sollte. Die DAB wird nun zunächst „eingefroren“ bis die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen und das Verfahren abgeschlossen hat. Eine Bestätigung der Staatsanwaltschaft mit Aktenzeichen und Information über die Aufnahme des Ermittlungsverfahrens gegen den POM, liegt bereits vor.

Ich bin gespannt, wohin die Reise gehen wird und ob der nächtliche Besuch auch Konsequenzen bedeuten wird. Zumindest kann man in jedem Fall davon ausgehen, dass die Sache nun nicht mehr so ganz lustig für den Beamten sein wird. Eine Beförderung dürfte in der nächsten Zeit auf jeden Fall schon einmal ausgeschlossen sein. Über Neuigkeiten werde ich natürlich gerne berichten.

Update 04.08.2014:

Es ist bereits einige Zeit seit dem damaligen Vorfall vergangen, darum möchte ich an der Stelle ein kurzes Update schreiben. In der Zwischenzeit gab es erste Reaktionen der Staatsanwaltschaft, die nun tatsächlich in dem Verfahren ermittelt. Ich hatte persönlich eher damit gerechnet, dass man die Sache unbeachtet lassen und unter den Tisch kehren wird (wie es ja offenbar recht häufig passiert, wenn man sich über Staatsorgane beklagt). Dass die Staatsanwaltschaft Landshut aber durchaus ein offensichtliches Interesse an den Ermittlungen hat, wurde mir vor einigen Tagen klar, als ich im Briefkasten einen Zettel mit einer Botschaft, zusammen mit einer Visitenkarte fand. Das Bayerische Landeskriminalamt (LKA) – genauer das Dezernat 13 für interne Ermittlungen – bat mich um Rückruf. Zwar war ich im ersten Moment verwundert und fragte mich, was denn nun das LKA von mir möchte (ich dachte erst, man möchte sich für den damaligen Beitrag bedanken). Nach einer kurzen Denkpause war mir dann aber klar, dass es um die Sache mit dem Metzger gehen wird.

Nach ein paar versuchten Anrufen hatte ich dann auch den zuständigen Beamten an der Leitung. Man bestätigte mir, dass es um Ermittlungen gegen den Polizisten der PI Erding geht und man mich gerne als Zeugen/Geschädigten vernehmen würde. Die Staatsanwaltschaft Landshut hat das LKA mit den Ermittlungen beauftragt und um Zeugenvernehmung gebeten. Recht kurzfristig wurde dann ein Termin in München vereinbart, bei dem ich meine Schilderung zum Fall äußern sollte. Vergangenen Mittwoch fuhr ich also in die schöne Hauptstadt Bayerns, um dort alle Einzelheiten zum Fall im Detail zu schildern. Ich hatte ehrlich gesagt ein etwas unwohles Gefühl in der Magengegend, als ich an der Sicherheitsschranke zum Eingang des LKA stand. Mir war klar, dass ich mich gegen einen Polizeibeamten wehre und mich damit gegen ein Organ stelle, welches in der Regel den längeren Hebel hat. Gleichzeitig musste ich nun eine Aussage gegenüber Menschen machen, die im Prinzip auf der gleichen Seite einzuordnen sind. Noch dazu habe ich erst kürzlich über Datenschutz-Probleme bei Internetpräsenzen des LKA berichtet und mich damit wohl ein klein wenig unbeliebt gemacht. Da gehen einem schon verrückte Gedanken durch den Kopf.

Aber gut, ok. Ich wartete also am Eingang, wo ich dann von einem sehr netten Beamten abgeholt und zum Büro geführt wurde. Insgesamt knapp 3 Stunden habe ich den damaligen Fall geschildert und auf detaillierte Fragen geantwortet. Ich muss ehrlich gestehen, dass es schon nicht ganz leicht ist, sich nach etwa einem halben Jahr an besondere und eigentlich unwichtige Details in der Nacht zu erinnern. Da musste ich bei der Frage „War zum Zeitpunkt als der Polizist bei Ihnen anklopfte, ein Fenster am Geschäftsraum geöffnet?“ erstmal doof gucken und anfangen zu überlegen. Ich habe ein wirklich sehr gutes Gedächtnis und erinnere mich teilweise über viele Jahre hinweg an die kleinsten Details, aber gezielte Fragen zu – für den Moment damals – nebensächlichen Details, sind dann schon schwer zu beantworten. Würde ich nun meine Leser fragen, wie der erste Schultag damals war, könnte ich noch schnelle und präzise Antworten erwarten. Wenn ich nun aber wissen möchte, wieviele Blätter Toilettenpapier noch auf der Rolle waren, als sie zum ersten Mal auf der Schultoilette waren, würde es vermutlich erstmal ruhig werden.

Nun gut, ich denke dass ich meine Aussage für die Verhältnisse gut und ausführlich machen konnte. Im Verlauf der Vernehmung bekam ich dann noch kleine Informationen über die Schilderung der Gegenseite. Der „Metzger“ hatte offenbar auf meinen Strafantrag und die Dienstaufsichtsbeschwerde, mit einer schriftlichen Stellungnahme reagiert. Man durfte mir zwar keine Details zu seinen Aussagen nennen, jedoch konnte ich durch die gezielten Fragen durch das LKA an mich, auf bestimmte Äußerungen vom beschuldigten Beamten schließen. Der Polizist behauptete in seinem Schreiben offenbar, dass ich ihm durch meine aggressive Art genug Grund gegeben hatte, dass er mir gegenüber ebenfalls aggressiv werden konnte. Als man mir dies im LKA so mitteilte, musste ich zunächst lachen. Ehrlich… Ich bin kein Mensch der Polizisten anpöbelt oder wildfremde Menschen anmault. Ich habe den Polizisten damals freundlich begrüßt – wie ich es immer mache, ja selbst wenn ich mein Gegenüber nicht leiden kann – und während dem gesamten Zusammentreffen höflich mit ihm gesprochen. Es gab für mich keinen Grund ausfällig zu werden und ich wollte ohnehin die Stimmung des Beamten ein wenig anheben, weil ich keinen Grund für Ärger gesehen hatte. Es war aber auch irgendwo klar, dass der Polizist versuchen würde, sich aus der Sache herauszureden. Dies bestätigt im Übrigen meine Einschätzung zu seiner Person und seinem Charakter.

Hätte der Polizist tatsächlich die Wahrheit geschildert und sich bei mir für die Sache damals entschuldigt, dann hätte dies einen eher positiven Eindruck bei mir hinterlassen. Vielleicht wäre dies sogar Anlass genug gewesen, zumindest den Strafantrag zurückzuziehen. Auch er ist nur ein Mensch und man kann nicht immer der „Gute-Laune-Bär“ sein. Wer weiß, was an dem Abend zuvor passiert ist und/oder warum der Beamte so dermaßen aggressiv und arrogant mir gegenüber war. Dass er die Sache abstreitet und lügt, um seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen zeigt mir einfach, dass er bis zum heutigen Tag nicht verstanden hat, was eigentlich sein Problem war und was nicht OK ist, wenn man als Polizist nachts durch die Straßen zieht. Gerade er als Polizist sollte hohen Wert auf die Wahrheit und wahrheitsgemäße Aussagen legen, sowie den Begriff „Reue“ schätzen. Ein Mensch mit einer solch niederen charakterlichen Eigenschaft in Bezug auf die Wahrheit und Realität, hat in meinen Augen aber absolut nichts im Polizeidienst zu suchen. Da wäre er an anderen Stellen deutlich besser aufgehoben.

Wie es nun weitergehen wird: Das LKA wird nun auch den Polizisten zur Sache vernehmen und seine Aussage mit zu den Akten geben, so dass die Staatsanwaltschaft beide Schilderungen verwerten kann. Entweder es kommt zu einer Verlängerung und damit quasi zum Gerichtsverfahren oder die Sache wird eingestellt. Ich kann im Moment leider absolut nicht einschätzen, wohin die Reise gehen wird. Ich persönlich würde mir jedoch wünschen, vor Gericht seine Aussage zu hören und ihm ggf. auch direkte Fragen stellen, sowie ihn mit meiner Kritik direkt konfrontieren zu können. Ich werde an der Stelle natürlich weiter berichten, sobald es Neuigkeiten gibt.